Wer bezahlt die Pflege?
Die kurze Antwort: In den meisten Fällen die Pflegeversicherung. In Luxemburg gibt es dafür die assurance dépendance — eine Pflichtversicherung, in die Sie mit Ihren Beiträgen längst eingezahlt haben. Wir erklären Ihnen, wie Sie an die Leistungen kommen.
Der Weg zur Pflegeversicherung
Von der Antragstellung bis zur ersten Pflege vergeht Zeit. Gut zu wissen: Die Leistungen werden rückwirkend ab Antragstellung gewährt — es lohnt sich also, früh anzufangen.
Antrag stellen
Der Antrag geht an die CNS (Caisse nationale de santé). Ein ärztliches Zeugnis gehört dazu. Wir helfen beim Ausfüllen.
Begutachtung
Die AEC (Administration d'évaluation et de contrôle) kommt zu Ihnen nach Hause und stellt fest, wie viel Hilfe Sie tatsächlich brauchen.
Bescheid
Sie erhalten einen Bescheid mit den bewilligten Leistungen — in Minuten pro Woche, aufgeschlüsselt nach Bereichen.
Pflege beginnt
Nura erbringt die Leistungen und rechnet direkt mit der Pflegeversicherung ab. Sie bekommen dafür keine Rechnung.
Was übernommen wird
Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen Hilfe im Alltag und ärztlich verordneter Pflege. Beides kann gleichzeitig laufen.
| Bereich | Was darunter fällt | Grundlage |
|---|---|---|
| Hilfe bei den Alltagshandlungen | Körperhygiene, Ausscheidung, Ernährung, An- und Auskleiden, Mobilität — bewilligt in Minuten pro Woche. | Pflegeversicherung (assurance dépendance) |
| Betreuung und Aktivierung | Aktivitäten zur Unterstützung der Selbstständigkeit, Betreuung in der Gruppe oder einzeln, Nachtwache. | Pflegeversicherung |
| Beratung und Schulung | Anleitung pflegender Angehöriger, Einweisung in Hilfsmittel. | Pflegeversicherung |
| Ärztlich verordnete Pflege | Injektionen, Verbände, Katheter, Blutzucker, Sondennahrung, Infusionen — die actes infirmiers. | Krankenversicherung (auf Verordnung) |
| Hilfsmittel | Pflegebett, Rollstuhl, Lifter, Inkontinenzmaterial und anderes. | Pflegeversicherung (gesondert beantragt) |
| Hauswirtschaft | Reinigung, Wäsche, Einkäufe. | Teilweise — je nach Bescheid, sonst privat |
Ehrlich gesagt: Nicht alles wird übernommen, und der Umfang hängt vom Bescheid ab. Wir sagen Ihnen vor Beginn, welcher Teil über die Versicherung läuft und was Sie selbst tragen müssten — schriftlich, damit auf der Rechnung nichts überrascht.
Häufige Fragen
Muss ich erst einen Antrag haben, bevor Sie kommen?
Nein. Wir können sofort beginnen und den Antrag parallel stellen. Da die Leistungen rückwirkend ab Antragstellung gewährt werden, ist der frühe Antrag wichtiger als der frühe Pflegebeginn.
Was kostet die Erstberatung?
Nichts. Das Gespräch bei Ihnen zu Hause ist kostenlos und unverbindlich — auch dann, wenn Sie sich danach gegen uns entscheiden.
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
Das hängt von der Auslastung der Begutachtungsstelle ab und liegt nicht in unserer Hand. Wir sagen Ihnen ehrlich, womit aktuell zu rechnen ist — und überbrücken die Zeit, wenn Pflege schon nötig ist.
Kann ich den Pflegedienst wechseln?
Ja. Sie sind frei in der Wahl und können jederzeit wechseln. Der Bescheid der Pflegeversicherung bleibt bestehen — er gehört Ihnen, nicht dem Pflegedienst.
Was ist, wenn sich mein Zustand ändert?
Dann passen wir den Pflegeplan an. Wird deutlich mehr Hilfe nötig, kann eine Neubegutachtung beantragt werden — auch dabei unterstützen wir Sie.
Bekommen meine Angehörigen Auskunft?
Nur wenn Sie das so möchten. Sie bestimmen, wer informiert wird — das halten wir schriftlich fest und daran halten wir uns.
Diese Übersicht erklärt den üblichen Ablauf. Sie ersetzt keine verbindliche Auskunft der CNS oder der AEC — im Einzelfall entscheiden diese Stellen. Fragen Sie uns; wo wir es nicht sicher wissen, sagen wir es Ihnen.
Wir gehen den Antrag mit Ihnen durch
Formulare, Fristen, Begutachtung — das muss niemand allein bewältigen. Rufen Sie an, wir setzen uns zusammen.